Patienteninformation zum E-Rezept

Sehr geehrte Patienten !

Ab sofort können wir Ihnen E-Rezepte (nur Kassenrezepte für Arzneimittel) ausstellen. Dies ist ab dem 01.01.2024 gesetzliche Pflicht. Hierbei hat die Mitnahme der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine zentrale Bedeutung.

 

Für einen reibungslosen Ablauf sind einige Dinge zu beachten.

  1. Bitte lassen Sie die eGK vor Ihrer ersten Rezeptbestellung im Quartal einlesen. 
    Da mit einem hohen Patienteinaufkommen in den ersten Tagen des Quartals zu rechnen ist, versuchen Sie bitte dies, soweit möglich, zu umgehen.
     
  2. Bitte bestellen Sie Ihre Rezepte in üblicher Weise.
    Gerne auch online unter: Rezept-Bestellung Online

     
  3. Bitte holen Sie Ihre Mediamente mit Ihrer eGK am Folgetag in der Apotheke ab. Auch für das Abholen von Folgerezepten ist immer die eGK erforderlich. Damit werden Ihre Rezepte in der Apotheke quasi freigeschaltet.
     
  4. Bei fehlender Abrufbarkeit in der Apotheke waren Sie schneller als wir, da die Prüfung der Verordnung nun zeitaufwändiger ist.
    Versuchen Sie es dann bitte am nächsten Tag erneut. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie sich gerne bei uns. Vermutlich haben wir eine Rückfrage und haben Sie bis dahin nicht erreicht.

     
  5. Bitte berücksichten Sie, dass weiterhin einmal im Quartal ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam der Gemeinschaftspraxis Dr. Bergau & Dr. Bong

 

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